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Begabtenförderung
Die Förderung von besonders begabten Musikschülern des Freistaates Sachsen erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FRL Kulturelle Bildung)“ vom 19. Juli 2022 in der jeweils geltenden Fassung. Die Begabtenvorspiele werden durch den Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Sachsen e.V. (LVdM) inhaltlich und organisatorisch durchgeführt.